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Einmal im Jahr steht die Nebenkostenabrechnung an. Doch egal, ob Sie selbst vermieten oder zur Miete wohnen: Neben wichtigen Fristen gibt es einige Fehlerquellen, die Sie bei der Erstellung und Sichtung Ihrer Rechnung unbedingt vermeiden sollten. Welche das sind und worauf Sie bei der Nebenkostenabrechnung 2024 besonders achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Wer zur Miete lebt, muss nicht nur eine Grundmiete, sondern auch anfallende Nebenkosten bezahlen. Darunter fallen alle Posten, die vom Vermieter bzw. von der Vermieterin auf die einzelnen Mietparteien umgelegt werden können. Dazu zählen unter anderem:
Bis zum 1. Juli 2024 konnten auch die Gebühren für Kabelfernsehen auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Doch seit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs ist das nicht mehr möglich.
Oft werden die Begriffe Nebenkosten und Betriebskosten synonym verwendet. Genau genommen bezeichnet der Begriff Betriebskosten aber nur jene Nebenkosten, die im Rahmen der Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig sind. Zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten zählen hingegen beispielsweise Verwaltungs- und Reparaturkosten, die der Vermieter bzw. die Vermieterin selbst tragen muss.
Eine rechtzeitige und korrekte Abrechnung der Nebenkosten ist für alle Beteiligten essenziell, da Sie viel Ärger ersparen kann. In diesem Jahr sollten Sie folgende Termine im Blick behalten:
Eine Nebenkostenabrechnung sollte folgende Angaben enthalten:
Der sogenannte Verteiler- oder auch Umlageschlüssel bestimmt, wie sich die Nebenkosten in einem Mehrfamilienhaus auf die einzelnen Mieteinheiten verteilen. Jede Nebenkostenabrechnung enthält in der Regel zwei dieser Verteilerschlüssel:
Diese Verteilerschlüssel müssen der jeweiligen Kostenstelle korrekt zugeordnet und zwingend in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden. Neben den Gesamtkosten müssen auch die anteiligen Kosten pro Wohneinheit dargestellt werden.
Die beiden Verteilerschlüssel müssen zwingend Bestandteil des Mietvertrages sein und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In der Nebenkostenabrechnung sollten Vermieterinnen und Vermieter auf eine fehlerfreie Zuordnung achten und am besten entsprechende Belege in Kopie beiliegen.
So wichtig die Nebenkostenabrechnung ist, so anfällig ist sie auch für Fehler und Missverständnisse. Damit zwischen Mietern und Vermietern kein böses Blut fließt, ist es daher wichtig die häufigsten Fehlerquellen zu kennen, um entsprechend reagieren zu können:
Jegliche Reparaturen im und ums Haus müssen vom Vermieter bzw. der Vermieterin selbst übernommen werden. Sie gehören also nicht zu den Betriebskosten, da sie nicht umlagefähig sind.
Aber: Werfen Sie unbedingt einen Blick in Ihren Mietvertrag, denn es gibt unter Umständen eine Ausnahme: die sogenannten Kleinreparaturen. Diese dürfen einen Betrag von 100 Euro pro Reparatur nicht überschreiten und maximal 8 Prozent der Nettokaltmiete pro Jahr ausmachen.
Jegliche Ausgaben, die für die Verwaltung einer Immobilie anfallen, dürfen ebenfalls nicht als Betriebskosten auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Das gilt zum Beispiel für Telefonrechnungen, Bankgeschäfte und alle anderen Kosten, die für die Verwaltung einer Immobilie anfallen.
Grundsätzlich müssen alle Betriebskosten, die in der Nebenkostenabrechnung aufscheinen, im Mietvertrag festgehalten werden. Nur dann können Vermieterinnen und Vermieter diese umlegen. Unter sonstige Betriebskosten fallen zum Beispiel Dinge wie Wartungskosten, Kosten für den Fahrstuhl im Haus, spezielle Reinigungskosten (z.B. der Dachrinnen) usw.
Bislang war es Vermieterinnen und Vermieter möglich, günstige Sammelverträge für Kabelfernsehen abzuschließen und diese über die Nebenkosten abzurechnen. Doch dieses Nebenkostenprivileg wurde am 01.07.2024 offiziell abgeschafft, damit Mieterinnen und Mieter mehr Freiheit bei der Wahl Ihres Fernsehempfangs haben.
Aber Achtung: Im Jahr 2024 erhalten Sie die Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2023. Erst im Jahr 2025, mit dem Erhalt Ihrer Nebenkostenabrechnung 2024, sollten Sie penibel darauf achten, dass die Kabelgebühren nicht mehr bzw. nur bis zum 01.07.2024 in der Abrechnung aufscheinen.
Seit dem 01.01.2023 gilt das sogenannte Stufenmodell zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern. Das bedeutet: Wenn ein Gebäude schlecht isoliert und mit veralteten Heizungen ausgestattet ist, müssen Vermieter einen größeren Anteil der Gesamtkosten übernehmen.
Es sollen also Anreize geschaffen werden, um die energetische Modernisierung von Immobilien maßgeblich voranzutreiben. Gleichzeitig sollen Mieterinnen und Mieter entlastet werden, da der energetische Zustand des Wohnhauses schließlich nicht in ihrer Verantwortung liegt.
Wer sich aufgrund des Wegfalls des Nebenkostenprivilegs auf geringere Nebenkosten für das Jahr 2024 freut, den müssen wir leider enttäuschen. Denn die im Jahr 2023 eingeführten Preisbremsen für Strom und Gas sind seit dem 31.12.2023 wieder ausgelaufen. Die Energiekosten müssen also wieder vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden, da sie nicht weiter subventioniert werden.
Egal, ob Sie vermieten oder zur Miete wohnen: Die Nebenkostenabrechnung ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Mietverhältnisses und erfordert besonders viel Genauigkeit und Transparenz. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, ist es unabdingbar, dass Sie sich auf dem Laufenden halten und Gesetzesänderungen im Blick behalten.
Die neuste Gesetzesänderung, nämlich das Ende der Kabel-TV-Pflicht, sollten Sie am besten direkt zu Ihrem Vorteil nutzen – und sich ein für alle Mal von der Kabelfessel befreien. Wechseln Sie stattdessen lieber zur modernsten TV-Alternative über das Internet.
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