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Am 01.07.2024 ist eine große Gesetzesänderung in Sachen Kabelfernsehen in Kraft getreten. An diesem Stichtag endete das sogenannte Nebenkostenprivileg. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Und was müssen Sie als Mieter ab sofort beachten?
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Über das Ende des Nebenkostenprivilegs wurde in den Medien viel berichtet. Laut unserer letzten Umfrage wissen inzwischen auch rund 85 Prozent der Deutschen, dass es sich um eine wichtige Gesetzesänderung fürs Kabelfernsehen handelt. Anfang 2024 lag dieser Wert noch bei 63 Prozent. Dennoch gaben nur rund 53 Prozent der Befragten an, dass sie von ihrem Vermieter über die anstehende Gesetzesänderung informiert wurden.
Die Wechselbereitschaft ist bei den Mieterinnen und Mietern allerdings groß: So würden 60 Prozent der Befragten direkt zu IPTV wechseln. An Kabelfernsehen wollen hingegen nur noch 30 Prozent festhalten. Es zeigt sich also, dass die meisten die neue Fernsehfreiheit nutzen möchten. Doch was genau war das Nebenkostenprivileg eigentlich?
Das Nebenkostenprivileg wird auch als Novelle des Telekommunikationsgesetzes (kurz TKG) bezeichnet und ist ein Relikt aus den 1980er Jahren. Zu dieser Zeit wurde das Kabelfernsehen eingeführt und sorgte für eine regelrechte Fernsehrevolution: Deutsche Haushalte konnten dank der neuen Technik endlich mehr Fernsehsender empfangen.
Um den Ausbau voranzutreiben, wurde das Nebenkostenprivileg als §2 Nr.15 in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) festgelegt: Demnach konnten Eigentümerinnen und -eigentümern die Kabelgebühren fürs Fernsehen für jede Mieterin und jeden Mieter auf die Betriebskostenabrechnung umlegen.
Das Gute: Mieterinnen und Mieter mussten sich deswegen keine Sorgen um ihren Fernsehempfang machen – denn dadurch war Kabelfernsehen in fast jeder Mietwohnung empfangbar. Bezahlt wurde es über die Nebenkosten.
Das hatte bis zum 30.06.2024 zur Folge, dass fast 12 Millionen Haushalte in Deutschland dafür bezahlen mussten – egal, ob sie Kabelfernsehen nutzten oder nicht. Doch was in den 1980er und 1990er Jahren vielleicht seine Daseinsberechtigung hatte, ist mit dem Einzug alternativer und vor allem digitaler TV-Empfangswege schlichtweg aus der Zeit gefallen.
Viele Mieterinnen und Mieter nutzen das Kabelfernsehen immer weniger oder gar nicht mehr. Stattdessen bevorzugen viele IPTV, TV-Streaming-Plattformen und Video-on-Demand-Dienste. Da Hausverwaltungen, Vermieterinnen und Vermieter zudem günstigere Sammelverträge abgeschlossen haben, ist Kabelfernsehen aufgrund der Gesetzesänderungen teilweise teurer.
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Wer aktuell noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen bzw. sich nach einer besseren Alternative umgesehen hat, sollte das möglichst bald nachholen. Wie Spiegel berichtet, soll der Kabelanbieter Vodafone bereits vor dem 01.07.2024 in mehr als 60 Städten und Gemeinden Sperrungen durchgeführt haben – Tendenz steigend. Die Anschlüsse werden nach und nach im Regelbetrieb, also zum Beispiel im Zuge von Wartungsarbeiten, von Technikern gesperrt.
Ihr Internet und Telefon über Kabel waren von der Gesetzesänderung nicht betroffen, da sie nie Teil des Nebenkostenprivilegs waren. Viele Provider haben lediglich neue Vertragskonditionen für Internet, Telefonie und Fernsehen in einem vorschlagen.
Das Ende der Kabel-TV-Pflicht hat den Weg für ganz neue Fernsehmöglichkeiten geebnet.. Millionen Mieterinnen und Mieter können ab sofort selbst entscheiden, ob und vor allem wie sie ihr Fernsehen ab 1. Juli 2024 empfangen möchten. Doch wer die Wahl hat, hat auch die Qual, denn die Auswahl an Anbietern und Alternativen zu Kabelfernsehen scheint schier unendlich.
Mit waipu.tv empfangen Sie besonders schnelles Fernsehen auf all Ihren Geräten – und zwar mit Ihrem herkömmlichen Internetanschluss ab 6 Mbits Geschwindigkeit. waipu.tv bietet alle klassischen TV-Sender, wie ARD, ZDF, RTL, sowie zahlreiche Pay-TV-Sender und Video-on-Demand-Inhalte in bester Ton- und Bildqualität. Und falls das reguläre Fernsehprogramm mal nichts hergibt, werden Sie mit Sicherheit in der waiputhek mit ihren mehr als 30.000+ Filmen und Serien auf Abruf in den Mediatheken fündig.
Viele Hausverwaltungen, der Vermieterinnen und Vermieter haben ihre Mieter von der Gesetzesänderung vorab in Kenntnis gesetzt. Einige sogar mit einer direkten Handlungsempfehlung. Manche Anbieter lockten zudem mit entsprechenden Angeboten, damit Sie Ihren neuen, direkten Kabelvertrag abschließen. Es kam auch vor, dass Vertreterinnen bzw. Vertreter von Tür zu Tür gingen, um neue Kabelverträge anzubieten. Vor solchen Haustürgeschäften warnte die Verbraucherzentrale allerdings ausdrücklich.
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Fernsehen über das Internet oder IPTV (kurz für Internet Protocol Television) hat in den letzten Jahren zugenommen und erfreut sich einer immer größeren Beliebtheit. Und das aus gutem Grund, denn Kabelsalat und Receiver können Sie sich damit getrost sparen. Alles, was Sie benötigen, ist lediglich eine Internetverbindung und eine entsprechende App oder einen TV-Stick.
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Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs ist Fernsehen endlich im 21. Jahrhundert angekommen: Als Mieterin oder Mieter können Sie selbst entscheiden, ob und wie Sie Fernsehen empfangen und vor allem auch wie viel Sie dafür bezahlen möchten.
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