Stand: 26.06.2025
Die Exaring AG (o2 TV powered by waipu.tv) engagiert sich aktiv dafür, ihre TV-Anwendungen sowie die Website barrierefrei zugänglich zu machen. Dabei werden die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV), die ab dem 28. Juni 2025 verbindlich gelten, berücksichtigt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:Die oben genannte App ist bereits in weiten Teilen mit den Anforderungen des BFSG sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf den Konformitätsstufen A und AA vereinbar und erfüllt die relevanten Vorgaben aus der EN 301 549. Wir arbeiten kontinuierlich daran, noch bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei. Die Barrierefreiheit wird sukzessive verbessert, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Für bestimmte Inhalte bestehen gesetzlich zulässige Ausnahmen gemäß § 1 Abs. 4 BFSG.
Videos (audiovisuelle Inhalte):Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 26. Juni 2025 durch das interne Kompetenzteam für digitale Barrierefreiheit der Exaring AG erstellt und zuletzt am 26. Juni 2025 überprüft.
Falls Sie Barrieren auf unseren Webseiten oder mobilen Anwendungen feststellen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit wünschen, freuen wir uns über Ihr Feedback.
So können Sie uns erreichen:
Kontaktformular: https://www.waipu.tv/hilfe/tickets/new
Bitte geben Sie im Formular Folgendes an:
Wir prüfen Ihr Anliegen im Rahmen unserer technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten und bemühen uns um eine zeitnahe Umsetzung.
Hinweis: Wir arbeiten fortlaufend an der vollständigen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit. Einige Funktionen befinden sich noch in Optimierung. Wir bitten um Verständnis und darum, vor einer offiziellen Beschwerde zunächst mit uns Kontakt aufzunehmen. Ihr Feedback hilft uns, unser barrierefreies Angebot weiter zu verbessern.
Falls Sie auf eine Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für barrierefreie Informationstechnik in Bayern wenden.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47, 81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Webseite: www.ldbv.bayern.de
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Marktüberwachungsbehörde wenden.
Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat für Anfragen bzw. Meldungen bis zur formalen Errichtung der Marktüberwachungsbehörde der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) folgende Adresse publiziert:
MLBF (in Errichtung) c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg
Telefon: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de